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Wir alle lieben die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) … oder eben auch nicht. Macht sie es Website-Betreibern und Marketingverantwortlichen doch immer wieder schwierig, rechtskonform an Daten potenzieller Kunden zu gelangen.
Und nun das: Am 20.01.2022 hat das Landgericht München in einem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutzverstoss darstellt. Privatpersonen und Abmahnanwälte nahmen dies bereits zum Anlass, Abmahnungen an Unternehmen zu versenden, die Google-Fonts-Schriften auf ihrer Homepage einsetzen.
Google Fonts ist eine Bibliothek mit 1464 Open-Source-Schriftfamilien und APIs zur bequemen Nutzung über CSS und Android. Die Bibliothek enthält auch reizvolle und schön gestaltete Symbole für gängige Aktionen und Elemente. Mit diesen Schriftarten kann die eigene Website ausgestattet werden. Viele zur Verfügung stehende Themes, beispielsweise auf WordPress oder HubSpot, binden diese Schriften remote ein. Dabei wird die IP-Adresse der User durch die Verwendung von Google Fonts auf deiner Website in die USA weitergegeben. Da die USA jedoch als ein unsicheres Drittland gilt, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Massnahmen, wie zum Beispiel eine Verschlüsselung, eine Pseudonymisierung oder die Einholung einer Einwilligung implementiert worden sein.
Um Google Fonts rechtssicher zu nutzen, sollten diese daher zuerst deaktiviert und danach lokal in die Webseiten eingebunden werden. Da dies je nach CMS und der Anzahl der verwendeten Fonts sehr aufwendig sein kann, braucht es manchmal etwas Hilfe von aussen.
Mit unserem Google Fonts Checker kannst du schnell und einfach deine Website auf eine DSGVO-konforme Einbindung der Fonts prüfen. Gib dazu einfach deine Website-URL in das Feld ein und klicke auf „Start“.
Im Falle einer fehlerhaften Einbindung solltest du deine Website schnellstmöglich anpassen. So lässt sich dein Abmahnrisiko auf ein Minimum reduzieren. Unter Umständen fehlen dir jedoch die Fähigkeiten oder die Zeit, diese Aufgabe alleine zu erledigen. Wir bieten dir gerne die Möglichkeit an, dies gemeinsam mit uns durchzuführen. Dazu musst du einfach nur das Formular bei unserem Google Fonts Checker ausfüllen.
Seit dem Sommer 2022 häufen sich die Abmahnungen in Deutschland. Zunächst mahnten verschiedene Privatpersonen vor allem per E-Mail ab. Im Herbst 2022 startete eine zweite Abmahnwelle, welche vor allem von zwei Anwaltskanzleien ausging. Solltest du ebenfalls davon betroffen sein, raten wir dir in erster Linie dazu, deine Webseite anzupassen. Wie du mit der DSGVO-Abmahnung umgehen willst, können und wollen wir an dieser Stelle nicht eruieren. Wir verweisen daher gerne auf einen Beitrag bei eRecht24 und raten zu einer Rücksprache mit deiner Rechtsabteilung oder deinem Anwalt.
Hinweis: Bitte berücksichtige, dass diese Hinweise unverbindlich sind und eine rechtsanwaltliche oder steuerberaterliche Beratung nicht ersetzen.
Romy Fuchs | 21 Jul 2022
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Romy Fuchs | 7 Nov 2019
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Romy Fuchs | 5 Aug 2014
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